Der Schwerpunkt Haftverkürzung ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit des Sozialdienstes und bedingt eine enge Kooperation mit der Aufnahmeabteilung. Haftverkürzung kann in Betracht kommen bei Untersuchungshaft / Sicherungshaft sowie bei Ersatzfreiheitsstrafen, sofern Alternativen zur Inhaftierung erkennbar werden und umsetzbar erscheinen.

Die Arbeit erfolgt in enger und guter Zusammenarbeit mit Einrichtungen des betreuten Wohnens nach § 72 BSHG, Beratungsstellen und Organen der Straffälligenhilfe, der Vereinigung der Strafverteidiger aus dem Landgerichtsbezirk Essen sowie mit finanzieller Unterstützung durch den Verein für Betreuungshilfe e. V.

Namentlich sind folgende Institutionen die Kooperationspartner des Schwerpunktes Haftverkürzung

  •  Vereinigung der Strafverteidiger
  •  Bewährungshilfe Essen
  •  Chance e. V. Gelsenkirchen
  •  GSE (Gesellschaft für soziale Dienstleistungen) Essen, Männerwohnheim Grabenstraße
  •  ISTA Bottrop
  •  Suchthilfe direkt Essen gGmbH
  •  Start 84, Essen
  •  Aidshilfe Essen
  •  Diakoniewerk Essen, Fachstelle zur Förderung gemeinnütziger Arbeit zur Abwendung von EFS
  •  CVJM Sozialwerk, Essen
  •  Haus Bruderhilfe, Essen
  •  Haus Wendelinstraße, Essen
  •  Zentrale Beratungsstelle für Wohnungslose, Essen

In den Jahren 2007 bis 2009 (Stand: 08/05 2009) ist es gelungen, bei bislang insgesamt 124 Haftverkürzungsfällen 5907 Tage Ersatzfreiheitsstrafe einzusparen. Dabei konnte in 19 Fällen eine Ratenzahlung und 5 weiteren Fällen gemeinnützige Arbeit vereinbart werden. In allen anderen Fällen konnte dazu beigetragen werden, das die Verurteilten ihre Geldstrafen bezahlt haben.