Krankenrevier (Untersuchung 1)
Krankenrevier (Untersuchung 2)
Zahnarzt 1
Zahnarzt 2

Nach § 43 des StVollzG NRW hat die Vollzugsbehörde die Pflicht, für die körperliche und geistige Gesundheit des Gefangenen zu sorgen. In der JVA Essen wird diese Aufgabe durch einen hauptamtliche Anstaltsarzt und 6 Bedienstete des Krankenpflegedienstes wahrgenommen.

Die Aufgaben des medizinischen Dienstes sind im Wesentlichen folgende:

Der medizinische Dienst stellt eine medizinische Versorgung der Gefangenen in der Anstalt, ggf. unter Beteiligung von Fachärzten sicher. Zu diesem Zweck richtet der Anstaltsärztin wöchentliche Sprechstunden ein.

Gesundheitliche Überwachung, Gesundheitsschutz und Hygiene:

  • Der Anstaltsarzt achtet auf Vorgänge und Umstände, von denen Gefahren für die Gesundheit von  Personen in der Anstalt ausgehen können.
  • Darüber hinaus obliegt dem Anstaltsarzt die Überwachung der hygienischen Verhältnisse in der Anstalt. Er berät den Anstaltsleiter in Fragen der allgemeinen Hygiene.

Ernährung der Gefangenen:

  • In Fragen der Ernährung der Gefangenen steht der Anstaltsarzt dem Anstaltsleiter beratend zur Seite. Ferner wirkt er bei der Aufstellung des Speiseplanes mit und nimmt regelmäßig Kostproben.

Behandlung von suchtkranken Gefangenen

  • Jährlich werden in der JVA Essen bis zu 2000 Suchtkranke inhaftiert. Der überwiegende Teil leidet zu Haftbeginn unter Entzugserscheinungen, die medikamentös behandelt werden. Im Übrigen werden suchtkranke Gefangene in dieser schwierigen Phase durch alle im Vollzug Beschäftigten engmaschig betreut.

Sonstige Aufgaben:

  •  Mitwirkung bei der Vermittlung einer Langzeittherapie für Drogen - und Alkoholkranke
  •  Belehrung der Gefangenen und der Bediensteten der JVA über Infektionskrankheiten
  •  Schutzimpfungen der Gefangenen

 

Die Aufgaben des Krankenpflegedienstes sind im Wesentlichen:

  • Unterstützung des Anstaltsarztes bei der gesundheitlichen Betreuung der Gefangenen
  • Versorgung der Gefangenen mit Arzneimitteln
  • Vorbereitung, Mitwirkung und Nachbereitung der ärztlichen Sprechstunde
  • Hilfeleistung in Notfällen
  • Terminvereinbarung und Vorstellung erkrankter Gefangener bei externen Kliniken und Arztpraxen
  • Mitwirkung bei den Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten
  • Mitwirkung bei der Aufnahme- und Entlassungsuntersuchung