Die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Inhaftierten und ihre gezielte Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung können rückfallminimierend wirken. Mit der Gemeinschaftsinitiative B5 (aktuell nicht barrierefrei) wird in Nordrhein-Westfalen ein landesweites Übergangsmanagement angeboten, bei dem der Vollzug und die Arbeitsmarkteure (Agenturen für Arbeit, Jobcenter) gemeinsam Verantwortung für die berufliche Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen übernehmen und das Resozialisierungskonzepts des Vollzuges und die Integrationsstrategie der Arbeitsmarktakteure besser aufeinander abstimmen.

Die Gemeinschaftsinitiative B5 bietet den Teilnehmern in einem modular aufgebauten System Möglichkeiten der Berufsorientierung und der Berufsqualifizierung in Haft, der Beschäftigungsvermittlung in der Entlassungsphase und der Beschäftigungsstabilisierung nach der Haftentlassung.