Verwaltungsflur Quelle: JVA Essen

Was veranlasst nun auch noch eine Justizvollzugsanstalt, ebenso wie den Handwerksmeister, das Versandhaus oder das Reisebüro, sich im Internet der Öffentlichkeit vorzustellen? Welche Dienstleistungen bietet der Strafvollzug an, die Sie als Bürger*innen interessieren könnten? Im Jahr 1976 wurde der Strafvollzug nach Maßgabe einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf neue gesetzliche Grundlagen gestellt. Das am 01.01.1977 in Kraft getretene StVollzG regelt die Rechtsstellung des/der straffällig gewordenen Mitbürgers*in ebenso wie die der Vollzugsbehörden. Es sind zahlreiche vollzugliche Hilfsangebote entwickelt worden, die allesamt dazu beitragen sollen, dass es dem Inhaftierten gelingt, im Sinne des §2 des Strafvollzugsgesetzes künftig ein Leben in sozialer Verantwortung  und ohne (weitere) Straftaten zu führen.

Da aber aus den verschiedensten Gründen nicht jeder Gefangene für Behandlungsmaßnahmen zugänglich ist, sondern häufig von ihm auch weiterhin, trotz aller Bemühungen, Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen, hat der Gesetzgeber ebenso vorgeschrieben, dass der Strafvollzug dem Schutz der Alggemeinheit zu dienen hat. Es ist für die Justizvollzugsanstalt eine schwierige und verantwortungsvolle Gratwanderung, zugleich aber auch reizvolle Aufgabe, diese beiden Ziele miteinander zu vereinbaren. Das gilt umso mehr, als wir in einer Zeit ständig knapper werdender finanzieller Ressourcen leben, die auch dem Strafvollzug drastische Sparzwänge auferlegt. Der Internet-Auftritt der Justizvollzugsanstalt Essen, als auch der anderer Vollzugsanstalten, will einen bescheidenen Beitrag dazu leisten, Mauern und geistige, informelle oder sonstige Barrieren im und über den Strafvollzug zu überwinden. Es soll dem/der interessierten Bürger*in ein kleiner Einblick in den Aufbau und das Geschehen eines Mikrokosmos gegeben werden, in dem Hoffnung, Aufmerksamkeit und Verständnis für die schwierige Arbeit der Vollzugsbehörden bei der Bewältigung eines alle Teile der Gesellschaft berührenden Problems, nämlich der Straffälligkeit, zu wecken.