Überweisungsträger Quelle: Justiz NRW

Geldbeträge können auf das unten angegebene Konto überwiesen werden. Das Übersenden von Bargeld in Briefen oder gar die direkte Geldübergabe an Gefangene ist nicht zulässig.

Zweckgebundenen Überweisungen können nur insofern Rechnung getragen werden, als diese keinem vorrangigem Zweck entgegenstehen.

  • Postbank Essen
    BIC: PBNKDEFF
    IBAN: DE83 3601 0043 0003 1094 32
Wichtiger Hinweis:

Bei allen Überweisungen für Inhaftierte ist als Verwendungszweck immer der vollständige Name und das Geburtsdatum anzugeben. Soweit bekannt, können Sie als zusätzliche Information auch die Gefangenenbuchnummer angeben.