Für Rechtsanwälte und Behördenvertreter werden keine Besuchstermine vergeben. Besuche sind zu folgenden Zeiten möglich:

Montag bis Freitag von 8.00 Uhr - 15.00 Uhr

Von Privatpersonen sind Termine für Einzel-, Gemeinschafts- und Kinderbesuche mit der Besuchsabteilung zu vereinbaren. Diese ist montags, dienstags und donnerstags von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr und mittwochs in der Zeit von 12.00 Uhr bis 19.00 Uhr unter der Telefonnummer 0201 7246-156 erreichbar. Besuchstermine können zudem per E-Mail (besuch@jva-essen.nrw.de) vereinbart werden.

Die JVA Essen bietet Straf- und Untersuchungsgefangenen die Nutzung von Video–Besuchen an. Um dieses Angebot nutzen zu können, richten Sie bitte zunächst, sofern noch nicht vorhanden, einen Google Meet-Account ein.

Für das notwendige Genehmigungsverfahren benötigen wir von Ihnen eine entsprechende Einverständniserklärung sowie eine Ausweiskopie. Die entsprechenden Unterlagen werden Ihnen durch den Gefangenen zugesandt, oder können hier runtergeladen werden.

Sollten hierzu noch Fragen offen sein, wenden Sie sich gerne fernmündlich an das Besuchsteam unter der Rufnummer 0201-7246-156 oder per Mail an besuch@jva-essen.nrw.de.

Übersicht der Meldezeiten an der Pforte für Besuche von Privatpersonen:

Besuchsart / Meldezeit

Wochentag
Einzelbesuch (EB)

optische und/oder akustische
Überwachung
Gemeinschaftsbesuch (GB)

optische Überwachung
Kinderbesuch

Montag

12:45 Uhr

8:30 Uhr, 10:00 Uhr, 11:30 Uhr,

13:00 Uhr, 14:30 Uhr

kein Besuch

Dienstag

8:40 Uhr, 9:50 Uhr, 11:10 Uhr,

12:30 Uhr, 13:50 Uhr, 15:10 Uhr

kein Besuch

kein Besuch

Mittwoch

kein Besuch

11:30 Uhr, 12:45 Uhr, 14:15 Uhr,

15:45 Uhr, 17:15 Uhr

kein Besuch

Donnerstag

8:40 Uhr, 9:50 Uhr, 11:10 Uhr,

12:30 Uhr, 13:50 Uhr, 15:10 Uhr

kein Besuch

kein Besuch

1. Samstag im Monat

kein Besuch

8:45 Uhr, 10:15 Uhr

11:45 Uhr

Bitte melden Sie sich zur vereinbarten Meldezeit über unsere Gegensprechanlage im Besucherwartebereich vor der Anstalt (30 Meter rechts neben der Pforte) unter Angabe der bei Terminvereinbarung erhaltenen Besuchsnummer an. Der Besuch beginnt ca. 20-30 Minuten nach der mit der Anstalt vereinbarten Meldezeit (die Meldezeiten sind zwingend einzuhalten).

Die Besuchszeit beträgt grundsätzlich zwei Stunden im Monat, in der Regel aufgeteilt in zwei Besuche zu je 60 Minuten Dauer. Darüber hinaus können minderjährige leibliche und adoptierte Kinder einen 2-stündigen Kinderbesuch im Monat wahrnehmen. Dies erfordert ein gesondertes Genehmigungsverfahren, welches der Gefangene selbstständig in die Wege leiten muss. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Begleitung durch eine erwachsene und aufsichtsberechtigte Person beim Besuch erforderlich.

Besucher müssen sich ab dem 16. Lebensjahr mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Bei Untersuchungsgefangenen ist bei entsprechender gerichtlicher Anordnung zusätzlich eine Besuchserlaubnis des zuständigen Gerichts vorzulegen.

Sogenannte Fiktionsbescheinigungen berechtigen nur dann zum Einlass, wenn sie auf Basis eines gültigen Ausweises eines anderen Staates erstellt wurden. Bei Fiktionsbescheinigungen, die lediglich auf den Angaben ihres Inhabers/ihrer Inhaberin beruhen, sowie bei abgelaufenen Ausweispapieren wird kein Einlass gewährt.

Aus Sicherheitsgründen ist es untersagt Gefangenen Bargeld während des Besuchs zu übergeben oder ihnen auf dem Postweg zuzusenden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Geldbetrag an die Justizvollzugsanstalt Essen zu überweisen. Folgen Sie hierzu bitte dem Link: Bankverbindung

Im Besucherwarteraum besteht die Möglichkeit des Erwerbs von Süß- und Tabakwaren. Zu diesem Zweck dürfen Sie 21,-€ in bar mit in den Warteraum nehmen. Die Automaten bieten die Möglichkeit der Annahme von Münz- und Papiergeld. Bitte beachten Sie, dass die Mitnahme von gegebenenfalls vorhandenem Restgeld in die Besuchsräumlichkeiten nicht gestattet ist.

Weitere Gegenstände werden beim Besuch grundsätzlich weder angenommen noch herausgegeben!