Während Strafgefangene zur Arbeit verpflichtet sind, können sich Untersuchungsgefangene freiwillig um Arbeit bemühen. Die Vollzugsanstalten bemühen sich so viele Gefangene in Arbeit zu vermitteln wie möglich. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen vermittelt wie und in welchen Umfang die Gefangenen der Justizvollzugsanstalt Essen zur Arbeit eingesetzt werden.

Interessierte Unternehmen können sich gerne mit Anfragen an die Poststelle der JVA Essen wenden.

Zur Information:

Die Arbeitspflicht ist nicht zu verwechseln mit der Zwangsarbeit. Denn auch wenn Strafgefangene zur Arbeit verpflichtet sind können und werden sie bei Weigerung nicht dazu gezwungen.

Arbeitseinsatz

UB_1 Quelle: JVA Essen

Die Bemühungen des Justizvollzuges im Bereich der Beschäftigung, Behandlung und Resozialisierung der Gefangenen können nur dann erfolgreich sein, wenn ausreichend geeignete Arbeit vorhanden ist. Deshalb ist die Justizvollzugsanstalt Essen insbesondere an der Zusammenarbeit mit den Unternehmen der freien Wirtschaft interessiert.

Zurzeit bestehen im Wesentlichen folgende Arbeitsangebote:

Eigenbetriebe: Schreinerei, Schlosserei

Hausbewirtschaftung: Elektrowerkstatt, Sanitärbetrieb, Bauunterhaltung

Unternehmerbetriebe: Produktionsbetriebe für die freie Wirtschaft

Aus- und Fortbildung von Gefangenen

Anstaltsküche (Kochbereich) Quelle: JVA Essen

In der Justizvollzugsanstalt Essen gibt es verschiedene schulische Maßnahmen mit denen sich die Gefangenen fortbilden können. Aber auch in praktischer Arbeit wird Aus- und Fortbildung betrieben. Gerade für Gefangene die seit Jahren keiner geregelten Arbeit mehr nachgegangen sind wird ein spezielle Form der Fortbildung im Rahmen der Arbeitstherapie angeboten. In der Kantine wird des Weiteren eine Ausbildung zum Küchenhelfer angeboten.