Wegen der Vollstreckungzuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Essen und der damit verbundenen eher kurzen Verweildauer der Gefangenen hat die Ausbildung zum IHK zertifizierten Küchenhelfer besondere Voraussetzungen.

Pro Jahr können maximal zwei Gefangene diese Maßnahme durchlaufen. Dabei müssen interessierte Gefangene folgende Kriterien erfüllen:

  • Motivation
  • hinreichende Schulkenntnisse/Leistungsfähigkeit
  • körperliche Gesundheit
  • hinreichend lange Haftzeit (>=1<2 Jahren)
  • nicht älter als 25 Jahre


Die Ausbildung ist wie folgt gestaffelt:

Der praktische Teil findet in der Kantine unter Aufsicht und Anleitung der dort eingesetzten Fachkraft sowie mit einem Praktikum in der Großküche statt. Ergänzt wird die Ausbildung durch je zwei Unterrichtsblöcke mit (berufs-)schulischen Inhalten.