Krankenrevier (Untersuchung 1)
Krankenrevier (Untersuchung 2)
Zahnarzt 1
Zahnarzt 2

Nach den einschlägigen Vollzugsgestzen hat die Vollzugsbehörde die Pflicht, für die körperliche und geistige Gesundheit der Gefangenen zu sorgen. In der JVA Essen wird diese Aufgabe derzeit durch eine hauptamtliche Anstaltsärztin und 11 Bedienstete des Krankenpflegedienstes wahrgenommen.

Gemeinsam stellen sie eine medizinische Versorgung der Gefangenen in der Anstalt, ggf. unter Beteiligung von Fachärzten sicher. Zu diesem Zweck richtet die Anstaltsärztin wöchentliche Sprechstunden ein.

Die Aufgaben des anstalts-ärztlichen Dienstes sind im Wesentlichen folgende:

Gesundheitliche Überwachung, Gesundheitsschutz und Hygiene:

  • Der ärztliche Dienst achtet auf Vorgänge und Umstände, von denen Gefahren für die Gesundheit von Inhaftierten als auch für die Bediensteten in der Anstalt ausgehen können.
  • Darüber hinaus obliegt diesem die Überwachung der hygienischen Verhältnisse in der Anstalt. Er / sie berät den / die Anstaltsleiter*in in Fragen der allgemeinen Hygiene.

Ernährung der Gefangenen:

  • In Fragen der Ernährung der Gefangenen steht der ärztliche Dienst ebenfalls dem Anstaltsleiter beratend zur Seite. Ferner wirkt er bei der Aufstellung des Speiseplanes mit und nimmt hierzu regelmäßig Kostproben.

Behandlung von suchtkranken Gefangenen

  • Jährlich werden in der JVA Essen bis zu 1000 suchtkranke neu-inhaftiert. Der überwiegende Teil leidet meist bereits zu Haftbeginn unter leichten bis schweren Entzugserscheinungen, welche medikamentös behandelt werden müssen. Hier erfolgt in der Regel eine Substitutionsbehandlung. Im Übrigen werden suchtkranke Gefangene in dieser schwierigen Phase durch alle im Vollzug Beschäftigten engmaschig betreut.

Die Behandlung von psychisch kranken Inhaftierten

  • Die Prävalenz psychischer Erkrankungen übersteigt bei Gefangenen diejenige der Normalbevölkerung um ein Vielfaches. Um diesen Patienten besser gerecht zu werden, wurde die psychiatrisch intensivierte Behandlung (PIB) im nordrheinwestfälischen Justizvollzug implementiert. Hierbei werden individuelle bedarfsgerechte Behandlungsangebote für psychisch kranke Inhaftierte geschaffen. Dazu gehören unter anderem die psychiatrische Grundversorgung, einzel- und gruppentherapeutische Maßnahmen, Psychoedukation, Bewegungstherapie, Arbeitstherapie und Ergotherapie.

Sonstige Aufgaben:

  •  Mitwirkung bei der Vermittlung einer Langzeittherapie für Drogen - und Alkoholkranke
  •  Belehrung der Gefangenen und der Bediensteten (Betriebsarzt) über Infektionskrankheiten und Vermeidung dieser (Präventionsmaßnehmen)
  •  Schutzimpfungen der Gefangenen

 

Bei der Ausführung wird der anstaltsärztliche Dienst durch den Krankenpflegedienst unterstützt.

Die Aufgaben des Krankenpflegedienstes sind im Wesentlichen:

  • Unterstützung des ärztlichen Dienstes bei der gesundheitlichen Betreuung der Gefangenen
  • Versorgung der Gefangenen u.a. durch Verbandwechsel und mit verordneten Arzneimitteln
  • Vorbereitung, Mitwirkung und Nachbereitung der ärztlichen Sprechstunde
  • Erstehilfeleistung in Notfällen
  • Terminvereinbarung und Vorstellung erkrankter Gefangener bei externen Kliniken und Arztpraxen, sowie Vorbereitung, Mitwirkung und Nachbereitung bei den Konsiliarsprechstunden
  • Mitwirkung bei den Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten
  • Mitwirkung bei der Aufnahme- und Entlassungsuntersuchung