Nicht immer ist eine Inhaftierung alternativlos. Insbesondere bei Inhaftierten, die Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen, unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Haftverkürzung bei der Klärung, ob eine weitere Inhaftierung durch eine (Teil-)Auslösung, die Vereinbarung einer Ratenzahlungsvereinbarung oder die Umwandlung der Geldstrafe in freie Arbeit abgewendet werden kann. Dabei arbeiten sie eng mit Staatsanwaltschaften und Gerichten, öffentlich-rechtlichen und freien Trägern, insbesondere mit Haftvermeidungsprojekten, Angehörigen und den anstaltsinternen Fachdiensten zusammen.