Viele Inhaftierte sind überschuldet. Die Schuldensituation ist belastend und Überschuldung stellt ein Wiedereingliederungshemmnis dar.

Die vollzugliche Schuldnerberatung motiviert betroffene Inhaftierte zu der häufig langwierigen Auseinandersetzung mit ihrer Schuldenproblematik. Sie unterstützt sie dabei, einen weiteren Schuldenanstieg in Haft zu vermeiden, einen Überblick über ihre aktuelle Situation und ihre Möglichkeiten zu bekommen und Perspektiven zur Schuldenregulierung zu entwickeln und einzuleiten. Begleitend erfolgen Gruppenmaßnahmen, um Strategien zur Vermeidung künftiger Überschuldung zu erlernen.

Die Schuldnerberatung erfolgt in Zusammenarbeit mit einer externen Beratungsstelle.