Ein erheblicher Teil der Inhaftierten konsumiert illegale Suchtmittel. Eine Suchtproblematik bzw. die Abhängigkeit von Drogen, Alkohol und Medikamenten oder eine Spielsucht stehen oftmals in direktem Zusammenhang mit der Straffälligkeit.

Die interne Suchtberatung bietet Hilfen an, die Gefangene mit einer Abhängigkeitserkrankung befähigen, suchtbasierte Verhaltensweisen zu erkennen, sie als Krankheit anzunehmen, Veränderungsstrategien zu entwickeln und diese umzusetzen. Dafür stehen vielfältige Behandlungsangebote zur Verfügung, z.B. Gesprächsgruppen, Rückfallprophylaxetraining, Einzelberatung oder die Vermittlung externe therapeutische Maßnahmen.

Die Suchtberatung führt eigene Maßnahmen durch, organisiert und koordiniert Maßnahmen, die von externen Partnern angeboten werden und arbeitet kooperativ mit Beratungsstellen, Behörden und Therapieeinrichtungen außerhalb des Vollzuges zusammen.